Wohntraining

Lützowstraße 12
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141 / 40 50 500
Einrichtungsleitung: Manuela Müller
Lützowstraße 12
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141 / 40 50 500
Einrichtungsleitung: Manuela Müller
Erwachsene Männer und Frauen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten oder eine Förderstätte besuchen und selbstständig wohnen lernen möchten.
Hier finden Sie unseren Flyer
Manuela Müller
Einrichtungsleitung
Tel: 08141/ 40 50 500
manuela.mueller@stiftung-kinderhilfe.de
Thilo Ullrich
Bereichsleitung ABW und Wohntraining
Tel: 08141/ 40 50 555
thilo.ullrich@stiftung-kinderhilfe.de
Ganzjährig geöffnet
Ziel ist es, die Erwachsenen in allen Bereichen des täglichen Lebens so zu unterstützen und zu fördern, dass sie lernen, selbstständig und selbstbestimmt zu leben und für sich selbst sorgen zu können.
Mit Abschluss des Wohntrainings im Hausmeisterhaus sollen die Klienten selbst entscheiden können, wie sie zukünftig leben und wohnen möchten (Art.19 UN-BRK).
Zeitlich unbefristetes Wohntraining:
Zeitlich befristetes Wohntraining (2-5 Jahre)
Wohntraining im Hausmeisterhaus
Notfallmanagement/ Hilfe holen …
Start in den Tag (Aufstehen-Anziehen-Frühstücken-zur Arbeit)
Ernährung-Einkaufen-Kochen
Ordnung und Wäschepflege
Umgang mit Geld
Körper und Gesundheit
Freizeit
Konzept Hausmeisterhaus (leichte Sprache)
Flyer Hausmeisterhaus
Bei Interesse am Wohntraining im Hausmeisterhaus erfolgt ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch mit dem Interessenten und seinem gesetzlichen Betreuer. Die Aufnahme erfolgt, sobald ein Platz frei ist.
Aufnahmevoraussetzungen:
Sofern kein Vermögen vorhanden ist, werden die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Bezirk Oberbayern übernommen. Bewohner und Eltern beteiligen sich den gesetzlichen Vorgaben entsprechend an den Kosten.
Gesetzliche Grundlagen sind:
Sozialgesetzbuch – SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Sozialgesetzbuch – SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§ 53 ff, 75 ff)
Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII
Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII
Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistungstypen WT-E-G; W-E-G in der zum Zeitpunkt des Angebots/der Vereinbarung jeweils gültigen Fassung
Bayerisches PfleWoqG