Ambulant begleitetes Wohnen (ABW)

Ferdinand-Feldigl-Str. 1
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141 / 40 50 555
Einrichtungsleitung: Manuela Müller
Ferdinand-Feldigl-Str. 1
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141 / 40 50 555
Einrichtungsleitung: Manuela Müller
Manuela Müller
Einrichtungsleitung
Tel: 08141/ 40 50 500
manuela.mueller@stiftung-kinderhilfe.de
Thilo Ullrich
Bereichsleitung ABW und Wohntraining
Tel: 08141/ 40 50 555
thilo.ullrich@stiftung-kinderhilfe.de
Die ambulante Begleitung erfolgt aufsuchend, flexibel und nach Bedarf und Terminabsprache.
Es gibt keine Schließzeiten, die Vertretung ist verlässlich geregelt, eine telefonische Erreichbarkeit sichergestellt
Unser Ziel ist es, die Klienten in allen Bereichen des täglichen Lebens so zu unterstützen und zu fördern, dass sie selbstständig und selbstbestimmt leben und für sich selbst sorgen können.
Im Sinne der Inklusion wollen wir unseren Klienten die Möglichkeit geben, dezentral mitten in der Gesellschaft zu leben und an ihr teilzuhaben.
Individuell nach Hilfebedarf und Wunsch der Klienten unterstützen und begleiten wir in allen Bereichen des täglichen Lebens:
Die Klienten sind Mieter oder Eigentümer einer eigenen Wohnung, bzw. bei Wohngemeinschaften Untermieter der Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH.
qualifizierte Fachkräfte mit eindeutiger Fallverantwortung (Erzieher, Heilerziehungspfleger oder vergleichbare Berufsgruppen)
Bei Interesse an dieser Wohnform wird zwischen dem Interessenten, seinem gesetzlichen Betreuer und dem Bereichsleiter Ambulant Betreutes Wohnen ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart.
Der Hilfebedarf wird ermittelt und ein individueller Hilfeplan erstellt.
Der Interessent stellt einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk, nach Kostenzusicherung erfolgt die Aufnahme ins AmbulantBetreute Wohnen.
Wir erbringen unsere Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§53 SGB XII, §54 SGB XII und § 55 Abs 2 Nr 6 SGB IX ). Kostenträger dafür ist der Bezirk als überörtlicher Sozialhilfeträger. Die ambulante Begleitung wird über Fachleistungsstunden abgerechnet. Der Stundenumfang richtet sich nach dem Hilfebedarf. Miete und Lebenshaltungskosten werden von den Klienten selbst übernommen. Soweit sie kein eigenes ausreichendes Einkommen haben, erhalten sie Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorgaben im SGB XII.